Hier gibt es aktuelle Meldungen zum Thema "Funk"
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*Neu*
CB-Funk-Baustellenwarnsystem auch in Österreich
Auch Österreich setzt auf den CB-Funk als Hilfsmittel zur Verhinderung von Verkehrsunfällen an Autobahnbaustellen.
Die österreichische "Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft" (ASFINAG) stattet sog. Warnleitanhänger mit CB-Funk-Warnsendern aus. Die Warnleitanhänger werden an Autobahnbaustellen aufgestellt und warnen die herannahenden Autofahrer per CB-Funk vor der Gefahrenstelle.
In Deutschland hat sich dieses Verfahren bereits in mehreren Bundesländern bewährt (das Funkmagazin berichtete mehrfach).
Einem Pressebericht auf "nachrichten.at" zufolge sind in Österreich derzeit 19 solcher CB-Funk-Warnsender in Betrieb.
Quelle: FM - Das Funkmagazin
Eingespielt: 30.01.2012
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*Neu*
Oberlandesgericht: Virtuelle Mitgliederversammlungen zulässig
Ein Verein darf seine Mitgliederversammlung auch online (virtuell) in einem passwortgeschützten Internet-Chatraum durchführen, wenn dies in seiner Satzung festgelegt ist. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 27.09.2011 hervor.
Geklagt hatte ein Verein, dessen Eintragung einer Satzungsänderung vom zuständigen Amtsgericht zunächst abgelehnt wurde. In der Satzungsänderung war unter anderem festgelegt, dass Mitgliederversammlungen des Vereins alternativ auch online in einem passwortgeschützten Chatraum durchgeführt werden können. Das Passwort werde den Mitgliedern mit einer gesonderten E-Mail unmittelbar vor der Versammlung übermittelt.
Das Amtsgericht begründete die Ablehnung unter anderem mit "Bedenken gegen die vorgesehene Form der 'Onlineversammlung'". Es bestehe die Gefahr, dass sich unbefugte Personen Zugang zum Chatraum verschaffen und sich als Mitglieder ausgeben könnten. Es könne auch nicht sichergestellt werden, dass die anwesenden Mitglieder geschäftsfähig sind.
Das Oberlandesgericht teilte diese Bedenken nicht. Grundsätzlich sei ein Verein bei der "Ausgestaltung seiner Binnenstruktur" frei. Nach "herrschender Auffassung in der Literatur" seien grundsätzlich auch "virtuelle Mitgliederversammlungen" möglich. Zwar sei eine Abschaffung der Mitgliederversammlung nicht möglich, aber das sei bei dem virtuellen Verfahren auch nicht der Fall.
Abweichende Rechtsmeinungen, die besagen, dass eine Versammlung eine "räumliche Zusammenkunft" erfordert, überzeugten das Oberlandesgericht nicht. So etwas ergebe sich "weder aus dem Wortlaut noch der Systematik des Gesetzes".
Auch die technische Umsetzung beanstandete das Gericht nicht. Durch die "Zugangsbeschränkungen mittels Passwort (sei) gewährleistet, dass nur Vereinsmitglieder an der Versammlung teilnehmen". Zur Sicherstellung der Geschäftsfähigkeit der anwesenden Mitglieder merkte das Gericht an, dass der Versammlungsleiter von der Geschäftsfähigkeit der Anwesenden ausgehen könne, sofern es keine "entgegenstehenden Anhaltspunkte" gebe. Es sei nicht erforderlich, dass die Geschäftsfähigkeit vor jeder Versammlung erneut geprüft werde.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts liegt auch "keine unangemessene Nachnachteiligung der Vereinsmitglieder vor, die über keinen eigenen Computer verfügen". Ein Verein müsse nicht "Kommunikation auf jede erdenkliche Weise anbieten"; außerdem gebe es auch "öffentliche Internetzugänge, auf die die Vereinsmitglieder zumutbar zugreifen können".
Aktenzeichen: I-27 W 106/11
Volltext des Beschlusses: www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_27_W_106_11beschluss20110927.html
Quelle: FM - Das Funkmagazin
Eingespielt: 30.01.2012
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*Neu*
Schuldirektor installierte Handy-Störsender...
Weil er in seiner Schule einen Handy-Störsender installiert hatte, bekam der Direktor eines Salzburger Gymnasiums Ärger mit der österreichischen Funkaufsicht.
Der Pädagoge hatte den Verdacht, dass einige seiner Schüler bei Prüfungsarbeiten schummelten, indem sie um einen Gang zur Toilette baten und sich dann von dort aus per Handy die Prüfungs-Ergebnisse durchsagen ließen.
Presseberichten zufolge besorgte sich der Direktor daraufhin für ca. 200 Euro bei einem österreichischen Schulmittel-Ausstatter(!) einen Handy-Störsender und installierte das Gerät in der Nähe der Toiletten.
Der Störsender blieb nicht unbemerkt: Einer der gestörten Mobilfunk-Netzbetreiber alarmierte das österreichische Fernmeldebüro, das für die Funkaufsicht zuständig ist. Die Beamten rückten daraufhin mit Peilgeräten an, orteten den Störsender und stellten ihn sicher.
Gegen den Direktor wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das österreichische Telekommunikationsgesetz eingeleitet. Das Verfahren endete glimpflich - der Mann erhielt lediglich eine Verwarnung. Der Störsender, dessen Besitz in Österreich nicht verboten ist, wurde dem Betroffenen wieder ausgehändigt mit der Auflage, diesen nicht mehr in Betrieb zu nehmen.
Quelle: FM - Das Funkmagazin
Eingespielt: 30.01.2012
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Datenschutz-Verein protestiert gegen Funk-"Schnüffelchips"
Gegen den Einsatz von Funk-"Schnüffelchips" in Kleidungsstücken hat der Datenschutz-Verein "FoeBuD e.V." protestiert. Der Verein hat dazu im Januar 2012 in Bielefeld eine Protestaktion vor einer Filiale des Modehauses "Gerry Weber" durchgeführt.
Bei den Funkchips handelt es sich um sog. "RFID" ("Radio-Frequency Identifikation"). Die RFID enthalten eine individuelle Kennung, die per Funk mit einem Lesegerät ausgelesen werden kann. Sie benötigen keine eigene Stromversorgung; die Energiezufuhr für den Sendevorgang erfolgt induktiv durch das Lesegerät.
Der Einsatz solcher RFID ist nicht ungewöhnlich; bei Herstellern und Händlern werden sie in erster Linie zur Verbesserung der Lagerhaltung und zur Diebstahlsicherung verwendet. Problematisch wird es nach Auffassung des "FoeBuD e.V.", wenn solche Funkchips nach dem Kauf nicht deaktiviert werden - so wie es bei den Kleidungsstücken der Firma Gerry Weber offenbar der Fall ist. Die Kunden laufen dann mit einem Kleidungsstück herum, dessen individuelle Kennung ohne ihr Wissen per Funk ausgelesen werden kann.
Um dies zu demonstrieren, hatte der Verein vor der Gerry-Weber-Filiale in Bielefeld ein Lesegerät aufgebaut. Auf einem großen Display wurde demonstriert, dass die Kennungen der in den Kleidungsstücken verborgenen Funkchips auf eine Entfernung von acht Metern ausgelesen werden konnten. Die Aktion wurde von einem Kamerateam des WDR dokumentiert
Unerwarteter Nebeneffekt: Auch bei einer zufällig vorbeigehenden Passantin erschien plötzlich eine Kennung auf dem Display. Sie trug eine Jacke der Marke "Peuterey", die ebenfalls solche RFIDs verwendet.
Weitergehende Informationen zum Einsatz von RFIDs hat der "FoeBuD e.V." im Internet unter www.foebud.org/rfid zusammengestellt. Bilder von der Protestaktion sind unter http://tinyurl.com/6vvpje6 zu finden.
Quelle: FM - Das Funkmagazin
Eingespielt: 19.01.2012
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AGZ: Neue AFu-Einsteigerklasse nicht "verschoben"
Die DARC-Clubzeitschrift "cq-DL" berichtete in der Ausgabe 1/2012, dass die Einführung einer neuen Amateurfunk-Einsteigerklasse von der Bundesnetzagentur (BNetzA) auf unbestimmte Zeit verschoben worden sei. Zumindest "in den nächsten eineinhalb bis zwei Jahren" sei "mit einer weiteren Bearbeitung dieses Themas nicht zu rechnen", meldete das Blatt unter Berufung auf eine Auskunft der BNetzA-Außenstelle Mülheim (siehe dazu auch eine Meldung des Funkmagazins).
Die Formulierung "auf unbestimmte Zeit verschoben" hält die Amateurfunk-Vereinigung AGZ für nicht zutreffend. In ihrem Rundspruch "HamRadio 2day" Nr. 387 vom 15. Januar 2012 berichtet die AGZ, die Meldung entspräche "nach Rücksprache mit dem zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in dieser Wortwahl nicht den Tatsachen. Die Entscheidung "für oder gegen eine dritte Amateurfunkklasse in Deutschland" im Rahmen einer neuen Amateurfunkverordnung könne "aus rechtsssystematischen Gründen (...) erst nach einem neuen Amateurfunkgesetz angegangen werden". Somit sei die "zeitliche Abfolge der einzelnen Schritte (...) klar definiert.
Soweit die Meldung der AGZ. Offen ist nach wie vor die Kernfrage, ob sich das BMWi für oder gegen eine neue Amateurfunk-Einsteigerklasse entscheiden wird. Unklar ist weiterhin der zeitliche Rahmen für die Schaffung des neuen Amateurfunkgesetzes und der darauf aufbauenden Amateurfunkverordnung. Die AGZ spricht in ihrem Rundspruch davon, dass den Verbänden und betroffenen Kreisen ein erster Entwurf des neuen Amateurfunkgesetzes vielleicht "Mitte bis Ende Februar 2012" vorliegen wird. Über dessen Inhalte sei "bis heute nichts bekannt geworden".
Quelle: FM - Das Funkmagazin
Eingespielt: 19.01.2012
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Für Nostalgiker: Ein CB-Funkgerät im Stil der achtziger Jahre...
Funkfreunde, die ein CB-Funkgerät im klassischen Stil der achtziger Jahre suchen, werden vielleicht beim Funkgeräte-Händler Thiecom fündig.
Thiecom hat ein Gerät mit der Bezeichnung "Super Star Lord" im Sortiment, das mit seiner silberfarbenen Frontblende, den "verchromten" Knöpfen und dem analogen S-Meter glatt einem Funkgerätekatalog aus den Anfangsjahren des CB-Funks entsprungen sein könnte.
Im Inneren des Geräts verbirgt sich allerdings modernere Technik: Die "Super Star Lord" ist ein Multinormgerät, das sich auf sieben "Ländernormen" umschalten lässt. Daneben verfügt das Gerät über einen schaltbaren Auto-Squelch und Anschlussbuchsen für externes S-Meter und Zusatzlautsprecher.
Hersteller der "Super Star Lord" ist die chinesische, in Hongkong ansässige Firma Goodwill Telecom Engineering.
Das Gerät wird von Thiecom für knapp 80 Euro angeboten.
Quelle: FM - Das Funkmagazin
Eingespielt:19.01.2012
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Deutschlandradio berichtete über Powerline
Das "Deutschlandradio" berichtete am 4. Januar 2012 in seiner Sendung "Verbrauchertip" über die Powerline-Technik.
Unter dem Titel "Internet aus der Steckdose" pries der Sender erfreulicherweise nicht nur die Vorteile von Powerline, sondern machte auch auf die systembedingten Schattenseiten dieses Übertragungsverfahrens aufmerksam.
"Powerline-Adapter" - so hieß es in der Sendung - können "unter Umständen den Betrieb von anderen Geräten stören". Vor allem Funkamateure würden über Störungen klagen.
Bei Störungen des eigenen Radios würde es oft schon reichen, "das Radio in eine andere Zimmerecke zu stellen". Wenn allerdings "durch die eigenen Powerline-Adapter Amateurfunker oder andere Funkdienste in der Nachbarschaft gestört" werden, dann könne es auch passieren, "dass plötzlich ein Techniker mit einem Messwagen der Bundesnetzagentur vor der Tür steht." Normalerweise "müssen die Powerline-Adapter dann abgeschaltet oder gegen neuere Modelle ausgetauscht werden". Dies käme - so das Deutschlandradio - aber "nur äußerst selten vor, bundesweit rund ein Dutzend Mal pro Jahr.
Bei der Powerline-Technik werden Hochfrequenz-Signale auf ungeschirmten Stromleitungen übertragen. Dadurch können Störungen insbesondere im Kurzwellenbereich entstehen. Der Deutsche Amateur Radio Club (DARC) und die Kurzwellenhörer-Vereinigung ADDX weisen schon seit Jahren auf die Stör-Problematik von Powerlineanwendungen hin und haben dazu unter www.darc.de/mitglieder/geschaeftsstelle/technische-verbandsbetreuung/plc und www.addx.de/plc/plc.php umfangreiche Informationsseiten ins Internet gestellt.
Quelle: FM - Das Funkmagazin
Eingespielt: 19.01.2012
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Weihnachtlicher Besuch von der BNetzA: Piratensender stillgelegt
Keine Weihnachtsgrüße wollten die zwei Herren überbringen, die am Vorabend des vierten Advent dem Piratensender "Studio Texas" in der niedersächsischen Ortschaft Großringe einen Besuch abstatteten. Die Herren waren von der Bundesnetzagentur und hatten - zusammen mit der ebenfalls herbeigeeilten Polizei - die Aufgabe, den Piratensender stillzulegen.
Wie das "Piratenradio-Forum" berichtet, platzten die Behörden-Mitarbeiter mitten in eine Testsendung, die mit einer 1000-Watt-Endstufe gefahren wurde. Der vorweihnachtlichen Aktion fiel ein 22-Watt-Steuersender zum Opfer, der beschlagnahmt wurde. Was mit der 1000-Watt-Endstufe geschah, geht aus der Meldung des Piratenradio-Forums nicht hervor.
Quelle: FM - Das Funkmagazin
Eingespielt: 19.01.2012
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BNetzA: Gebühren-Einnahmen in Höhe von 78 Millionen Euro geplant
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) soll im Jahre 2012 insgesamt 78,063 Millionen Euro an Gebühren und "sonstigen Entgelten" einnehmen. Das sieht der Bundeshaushaltsplan 2012 vor.
Den größten Teil der Einnahmen machen Beiträge nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung aus; sie werden mit 49,245 Millionen Euro veranschlagt. Die Einnahmen durch Gebühren und Beiträge nach TKG sollen 16,981 Millionen Euro betragen. Durch Gebühren und Kosten aus der BEMFV (dazu zählen auch Gebühren für Standortbescheinigungen) sollen 10 Millionen Euro eingenommen werden. Vergleichsweise gering sind die geplanten Einnahmen durch Gebühren nach der Amateurfunkverordnung; sie betragen 140.000 Euro. Einnahmen aus "Amtshandlungen nach dem EMVG und FTEG" sollen mit 800.000 Euro zu Buche schlagen.
Die Einnahmen aus "Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten" sollen im kommenden Jahr 800.000 Euro betragen. (Zum Vergleich: Im Jahre 2010 nahm die Behörde auf diesem Wege 2,63 Millionen Euro ein.)
Auf der Ausgabenseite sind im Haushaltsplan u.a. Kosten für "15 Nutzfahrzeuge (Funkmesswagen)" in Höhe von 546.000 Euro enthalten; für den "Ausbau von Fahrzeugen zu Funkmesswagen" sind 1,18 Millionen Euro vorgesehen. "Messempfänger für das Funkmess- und Ortungssystem FuMOS" schlagen im kommenden Jahr mit 480.000 Euro zu Buche.
Für "Gerichts- und ähnliche Kosten" sind im Haushaltsplan Ausgaben in Höhe von 2,204(!) Millionen Euro vorgesehen. (Zum Vergleich: Im Jahre 2010 waren es 925.000 Euro.) Die voraussichtlichen Kosten für "Sachverständige" sind mit 1,599 Millionen Euro beziffert. Für "Dienstreisen" sieht der Haushaltsplan 3,2 Millionen Euro vor.
Die Gesamteinnahmen der BNetzA sollen im kommenden Jahr 79,142 Millionen Euro betragen. Dem stehen geplante Ausgaben in Höhe von 169,628 Millionen Euro gegenüber.
Quelle: FM - Das Funkmagazin
Eingespielt: 29.12.2011
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Neue AFu-Einsteigerklasse "auf unbestimmte Zeit verschoben"
Die Einführung einer neuen Amateurfunk-Einsteigerklasse ("Klasse K") ist von der Bundesnetzagentur (BNetzA) auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Das berichtet die DARC-Clubzeitschrift "cq-DL" in der Ausgabe 1/2012.
Das Blatt beruft sich dabei auf eine Auskunft der BNetzA-Außenstelle Mülheim. Dieser Auskunft zufolge sei "zumindest in den nächsten eineinhalb bis zwei Jahren (...) mit einer weiteren Bearbeitung dieses Themas nicht zu rechnen".
Die Idee einer neuen Amateurfunk-Einsteigerklasse beruht auf einem Vorschlag des europäischen "Electronic Communikations Committee" (ECC). Das ECC hatte im Oktober 2006 seine Vorstellungen zu einer solchen Einsteigerklasse ("Entry-Level-Licence") im sog. "ECC Report 89" zusammengefasst (das Funkmagazin berichtete). Die neue Einsteigerklasse soll Interessenten einen besonders leichten Einstieg in den Amateurfunk bieten.
In Großbritannien wurde eine solche Einsteigerklasse in Form einer "Foundation License" bereits realisiert.
In Deutschland standen das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und die BNetzA einer neuen Amateurfunk-Einsteigerklasse bisher nicht grundsätzlich ablehnend, aber recht reserviert gegenüber. Ein Vertreter des BMWi soll bei Treffen mit Vertretern des "Runden Tisches Amateurfunk" (RTA) im Oktober 2009 geäußert haben, eine Einsteigerklasse werde es nur geben, "wenn eine breite Mehrheit der Funkamateure es so will".
Der Vorstand des Deutschen Amateur-Radio-Clubs (DARC) hat das Projekt einer neuen Einsteigerklasse - trotz widersprüchlicher Meinungen aus den Ortsverbänden - bisher unterstützt. Er erhoffte sich ursprünglich durch die Erschließung neuer Zielgruppen einen Zuwachs von Mitgliedern, ist von dieser Einstellung aber offenbar wieder abgerückt.
Quelle: FM - Das Funkmagazin
Eingespielt: 19.12.2011
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Bundesnetzagentur veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2010/2011
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15. Dezember 2011 ihren Tätigkeitsbericht für die Jahre 2010 und 2011 veröffentlicht.
Der 382 Seiten starke Bericht befasst sich in erster Linie mit der Regulierung, der Marktentwicklung und den Zukunftsperspektiven gewerblicher Telekommunikationsdienste.
Zum Thema Amateurfunk wird in dem Bericht angemerkt, dass im vergangenen Jahr 56 Amateurfunkprüfungen durchgeführt und 605 Amateurfunkzeugnisse erteilt wurden. Außerdem seien "ca. 1030 Amateurfunkzulassungen und weitere Rufzeichenzuteilungen" erfolgt.
Um den Schutz der Amateurfunk-Frequenzen zu gewährleisten - so heißt es in dem Bericht an anderer Stelle - habe die BNetzA "im Zeitraum Januar 2010 bis Juli 2011 ca. 50 Störungsmeldungen an ausländische Verwaltungen versandt". Teilweise habe eine "Abschaltung bzw. Instandsetzung fehlerhaft arbeitender Sender im Interesse der Funkamateure" erreicht werden können.
Im Jahre 2010 sind dem Bericht zufolge 402 Anzeigen (sog. "Selbsterklärungen") von Funkamateuren bei der Behörde eingegangen. Dabei habe es sich "sowohl um technische Veränderungen von bestehenden als auch um neu eingerichtete Amateurfunkstellen" gehandelt.
Von Juli 2010 bis Juli 2011 hat die BNetzA ingesamt 16.942 Standortbescheinigungen für verschiedene Funkanwendungen erteilt. Eine genauere Aufschlüsselung ist in dem Bericht nicht enthalten.
Zum Schutz von Frequenzbereichen, in denen Funkanlagen zu Sicherheitszwecken betrieben werden, hat die Behörde eigenen Angaben zufolge "umfangreiche Messaktionen" durchgeführt. Dabei seien "in den Ballungszentren Deutschlands jährlich etwa 15.000 Kabelanlagen mit überhöhten Störabstrahlungen ermittelt" worden.
CB-Funk wird im Tätigkeitsbericht der BNetzA nicht erwähnt.
Der vollständige Tätigkeitsbericht kann im Internet unter http://tinyurl.com/bnetza-bericht-2011 heruntergeladen werden.
Quelle: FM - Das Funkmagazin
Eingespielt: 19.12.2011
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Bundesregierung plant neuen "FTEG-Beitrag"
Die Bundesregierung plant, von Frequenznutzern künftig auch Beiträge nach dem "Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" (FTEG) zu erheben. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den die Bundesregierung am 4. November 2011 dem Bundesrat vorgelegt hat ( Bundesrats-Drucksache 700/11).
Mit dem geplanten FTEG-Beitrag sollen die "Kosten für Maßnahmen im Rahmen der Marktaufsicht" abgegolten werden. Beitragspflichtig sollen alle Senderbetreiber sein, denen Frequenzen zugeteilt sind. (Anmerkung: Dies gilt nicht für allgemeingenehmigte Funkanwendungen wie z.B. den CB-Funk.) Die "Kalkulation, Erhebung und Verteilung" des geplanten FTEG-Beitrags soll nach denselben Vorgaben wie beim EMVG-Beitrag erfolgen.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass bestimmte Verstöße gegen die "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) künftig als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden können. In der BEMFV sind u.a. die Regelungen zur Standortbescheinigung und zum Anzeigeverfahren für Amateurfunkanlagen enthalten. Bisher konnten Verstöße gegen die BEMFV mangels gesetzlicher Grundlage nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
Der vollständige Wortlaut des Gesetzentwurfs kann im Internet unter http://tinyurl.com/bundesrat-700-11 heruntergeladen werden.
Quelle: FM - Das Funkmagazin
Eingespielt: 19.12.2011
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Neue CB-Allgemeinzuteilung: 12 Watt SSB offiziell freigegeben
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. Dezember 2011 mit Verfügung 77/2011 eine geänderte Allgemeinzuteilung für den CB-Funk veröffentlicht.
Hier die wichtigsten Änderungen:
Die höchstzulässige Strahlungsleistung wurde auf 4 Watt in der Modulationsart AM und 12 Watt (PEP) in der Modulationsart SSB angehoben. An der höchstzulässigen Strahlungsleistung für die Modulationsart FM (4 Watt) hat sich nichts geändert. Die Strahlungsleistung wird wie bisher in ERP (äquivalente Strahlungsleistung, bezogen auf einen Lambda-1/2-Dipol) bemessen.
Ersatzlos entfallen ist die bisherige Angabe zur maximal zulässigen Senderausgangsleistung an der Antennenbuchse des Funkgerätes, die bisher hilfsweise dazu diente, die "messtechnische Überprüfung praxisgerecht zu erleichtern". Ebenfalls entfallen ist die Anmerkung, dass die BNetzA davon ausgeht, dass Rundstrahlantennen keinen Gewinn gegenüber einem Dipol aufweisen.
Geändert wurde der Passus über den Betrieb von Richtantennen: Er lautete in der alten Fassung (Zitat):
"Bei der Verwendung von Antennen mit Gewinn (Richtantennen), nur in der horizontalen Ebene, gilt der Grenzwert von 4 Watt abweichend von § 2 Nr. 1 für die der Antenne zugeführte Leistung." (Zitatende)
In der neuen, jetzt geltenden Fassung lautet dieser Passus (Zitat):
"Bei der Verwendung von Antennen mit Gewinn (Richtantennen) gilt der Grenzwert aus § 2 Nr. 1 für die maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung. Dabei dürfen nur horizontal polarisierende Richtantennen verwendet werden." (Zitat Ende)
(Anmerkung: In "§ 2 Nr. 1" sind die Grenzwerte 4 bzw. 12 Watt festgelegt.)
An den übrigen Vorschriften für den CB-Funk hat sich nichts geändert. Unverändert geblieben ist auch der Hinweis, dass für ortsfeste Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP eine Standortbescheinigung erforderlich ist.
Im September 2011 hatte die BNetzA einen Entwurf zur Änderung der CB-Allgemeinzuteilung veröffentlicht (das Funkmagazin berichtete). Mit der jetzt veröffentlichten Allgemeinzuteilung ist die Behörde weitgehend diesem Entwurf gefolgt. Sie hat offensichtlich alle Einwände von CB-Funk-Nutzern, die eine praxisgerechtere Ausgestaltung der CB-Allgemeinzuteilung gefordert hatten, ignoriert.
Die geänderte CB-Allgemeinzuteilung kann im Internet unter http://tinyurl.com/cb-allgemeinzuteilung-2011 heruntergeladen werden.
Bei der BNetzA sind nach eigenen Angaben im Vorfelde 15 Stellungnahmen zum Entwurf der geänderten CB-Allgemeinzuteilung eingegangen. Auf http://tinyurl.com/bnetza-cb-stellungnahme stellt die Behörde dar, wie sie mit den in den Stellungnahmen enthaltenen Anregungen und Forderungen verfahren ist.
Stellungnahmen von CB-Funk-Vereinigungen zur geänderten CB-Allgemeinzuteilung:
DCBO: www.dcbo.net/articles.php?article_id=324
DFA: www.deutsche-funk-allianz.de/News/10.12.2011_Neue_Allgemeinv.htm
Quelle: FM - Das Funkmagazin
Eingespielt: 19.12.2011
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"Virtual CB-Funk": Neue Version 1.9 steht zum Download bereit
Die Voice-Chat-Software "Virtual CB-Funk" (VCBF) steht seit 4. Dezember 2011 ist einer neuen Version 1,9 zum Download bereit.
"Virtual CB-Funk" ist ein Programm, mit dem sich cb-funk-ähnlicher Betrieb auf dem Computer simulieren lässt. Die Programmoberfläche ist der Frontplatte eines CB-Transceivers nachempfunden; die Kommunikation erfolgt jedoch i.d.R. nicht per Funk, sondern per VOIP über das Internet. Eine Anbindung von sog. HF-Gateways ist jedoch möglich.
Die neue VCBF-Programmversion 1.9 bietet neben neuen Frontplatten-Layouts jetzt auch eine "Pagagei"-Funktion. Damit hat der Benutzer die Möglichkeit, seine Aussendung zurückzuhören, um Lautstärke und Modulation zu überprüfen. Verbessert wurde auch die Funktion des Aktivitäten-Monitors und die Möglichkeit, Doppelaussendungen zu verhindern.
Das Programm kann im Internet unter www.virtual-cbfunk.de heruntergeladen werden. Der Download und die Nutzung sind kostenfrei. Der Betreiber von VCBF bittet die Benutzer, künftig nur die neue Programmversion 1.9 zu benutzen, weil nur damit die einwandfreie Funktion des Aktivitätenmonitors und das Unterbinden des "Doppelsprechens" gewährleistet werden kann.
Quelle: FM - Das Funkmagazin
Eingespielt: 07.12.2011
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Aktion "Rettet das internationale eQSO-Monitoring"
Der Betreiber des Sprachfunknetzwerk-Servers "Gateway-Deutschland.de", Ingo Koch, hat eine Spendenaktion "Rettet das internationale eQSO-Monitoring" ins Leben gerufen.
Ingo Koch möchte mit dieser Aktion die drohende Schließung des internationalen eQSO-Monitoring-Servers verhindern. Der Manager des Monitoring-Servers, David (2E1EHM), hatte Ende August 2011 bekanntgegeben, dass er den Betrieb des Servers nach Ablauf von drei Monaten wohl einstellen müsse. Er begründete dies mit dem stark zurückgegangenen Spendenaufkommen. Der Server würde knapp 130 Dollar im Vierteljahr kosten. Für drei Monate sei der Server noch bezahlt, danach müsse wohl abgeschaltet werden.
Funkfreunde, die für die Erhaltung des Servers spenden wollen, können dies im Internet unter www.pmr-radio.net per Paypal tun (am Ende der Seite auf "Donate" klicken). Wer auf anderem Wege spenden möchte, der kann sich mit Rüdiger Stenzel (DC4FS) unter E-Mail dc4fs[at]eqso.org in Verbindung setzen.
Siehe dazu auch:
www.eqso-funkertreffen.de/index.php?page=Thread&threadID=144
http://de.groups.yahoo.com/group/eQSO-Sysop-DL
Quelle: FM - Das Funkmagazin
Eingespielt: 07.12.2011
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DARC will Rechtsschutz-Fond einrichten
Der Deutsche Amateur-Radio-Club (DARC) will für seine Mitglieder einen Rechtsschutz-Fond in Höhe von ca. 40.000 Euro einrichten. Ein entsprechender Antrag des Vorstands wurde auf der Mitgliederversammlung des Vereins Mitte November 2011 mehrheitlich angenommen.
Dem Antrag zufolge soll der Fond dazu dienen, "Anwalts- und Gerichtskosten von Mitgliedern zu decken, die im Rahmen ihrer Tätigkeit als Funkamateur Rechtsschutz benötigen". Die Vergabe der Mittel wird in einer sog. "Vergaberichtlinie" geregelt.
In dieser Vergaberichtlinie ist u.a. festgelegt, dass eine finanzielle Unterstützung nur gewährt wird "in Verwaltungsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die im Zusammenhang mit der Bestätigung als Funkamateur im Sinne des AFuG stehen". Darüber hinaus ist auch "eine Unterstützung (...) in Zivilverfahren möglich, wenn das Mitglied von Dritten im unmittelbaren Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Funkamateur verklagt wird." "In Ausnahmefällen" - so heißt es weiter - "kann der Vorstand nach eigenem Ermessen auch Unterstützung in anderen rechtlichen Angelegenheiten gewähren".
Aus der Vergaberichtlinie geht auch hervor, dass die Mitglieder keinen Rechtsanspruch auf Unterstützung haben. Bei der "Gewährung von Unterstützung" - so heißt es dort - handele es sich "um eine freiwillige und im freien Ermessen des Vorstands oder der beauftragten Stelle stehende Entscheidung".
Der Rechtsfall muss "hinreichende Aussicht auf Erfolg" bieten und darf "nicht mutwillig" erscheinen. Funkamateure, bei denen eine Übernahme der Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung möglich ist, erhalten grundsätzlich keine Unterstützung.
Im Falle einer Kostenübernahme werden die Kosten "bis zur Höhe der deutschen gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen Rechtsanwalts" übernommen. Für eine anwaltliche Erstberatung werden bis zu 190 Euro und für eine Beratung und die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens höchstens 250 Euro erstattet (jeweils zuzüglich Umsatzsteuer). Die Höhe des im Einzelfall maximalen Unterstützungsbeitrags kann vom DARC-Vorstand frei bestimmt werden; sie ist jedoch auf 30.000 Euro begrenzt. Die Selbstbeteiligung des betroffenen Funkamateurs beträgt 150 Euro "pro Unterstützungsfall".
Um Unterstützung zu erhalten, muss sich der betroffene Funkamateur verpflichten, "den beauftragten Rechtsanwalt von seiner Schweigepflicht gegenüber dem DARC e.V., seinen Vorständen, der Geschäftsführung, den Mitarbeitern der Geschäftsstelle sowie den Referenten zu entbinden".
Zur Finanzierung des Fonds soll aus den jährlichen Zuweisungen, die die DARC-Ortsverbände von der Geschäftsstelle erhalten, pro Mitglied 1 Euro einbehalten werden. Diese Regelung soll zunächst für ein Jahr gelten; im Jahre 2012 soll darüber erneut diskutiert und ggf. beschlossen werden.
Quelle: FM - Das Funkmagazin
Eingespielt: 07.12.2011
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Österreich: 12 Watt SSB "frühestens im ersten Halbjahr 2012"
Die CEPT-Decision für den CB-Funk, die u.a. Sendeleistungen von 12 Watt (SSB) bzw. 4 Watt (AM) vorsieht, soll in Österreich "frühestens im ersten Halbjahr 2012" umgesetzt werden. Das geht aus einer Auskunft des österreichischen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) hervor.
Ein österreichischer Funkfreund hatte beim bmvit angefragt, wann in Österreich mit einer Umsetzung der CEPT-Regelung zu rechnen sei. Die Behörde antwortete wie folgt (Zitat):
Sehr geehrter Herr xxxxx!
Im Auftrag von Hrn. xxxxx darf ich Sie informieren, dass das bmvit bereits mit der Umsetzung der einschlägigen Entscheidung befasst ist.
Aufgrund von anderen weitreichenden Änderungen, die bei dieser Anpassung ebenfalls erledigt werden, ist der optimistische Zeitplan, der durch die CEPT vorgegeben wird, nicht erfüllbar.
Mit einer Umsetzung ist frühestens im ersten Halbjahr 2012 zu rechnen .
Mit freundlichen Grüßen
xxxxx
Die CEPT-Decision für den CB-Funk war am 24. Juni 2011 offiziell in Kraft getreten (das Funkmagazin berichtete). Als "Wunschdatum" für die Umsetzung der Decision in den einzelnen Mitgliedsländern nannte die CEPT den 1. Oktober 2011. Im deutschen Sprachraum ist bisher nur die Schweiz diesem Wunsch gefolgt.
Quelle: FM - Das Funkmagazin
Eingespielt: 07.12.2011
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Alle Jahre wieder: "Elektronik-Adventskalender" von Conrad
Auch in diesem Jahr bietet die Firma Conrad wieder einen "Elektronik-Adventskalender" an.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Adventskalendern verbergen sich hinter den 24 Türchen des Conrad-Kalenders keine Süßigkeiten, sondern elektronische Bauteile. Damit können 24 elektronische Schaltungen aufgebaut werden, die in einem Begleitheft ausführlich beschrieben sind.
Im Mittelpunkt steht diesmal das Timer-Modul NE556, mit dem u.a. ein Näherungssensor, verschiedene Tongeneratoren und Blinkschaltungen, ein Erschütterungssensor und ein lichtgesteuerter Schalter erstellt werden können.
Die Schaltungen werden einfach auf einer Steckplatine aufgebaut; Lötarbeiten sind nicht erforderlich. Alle erforderlichen Komponenten sind in dem Kalender enthalten; lediglich eine 9-Volt-Blockbatterie wird zusätzlich benötigt.
Der Conrad-"Elektronik-Adventskalender" erscheint bereits im vierten Jahr. Wie in den vergangenen Jahren wurde der Kalender auch diesmal vom Franzis-Verlag entwickelt, die Experimente stammen wieder von Burkhard Kainka.
Der Preis des Kalenders beträgt 9,95 Euro. Die Anleitung, in der alle 24 Schaltungen beschrieben sind, kann im Internet unter http://tinyurl.com/conradkalender-2011 heruntergeladen werden.
Quelle: FM - Das Funkmagazin
Eingespielt: 14.11.2011
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BUND Bremen bietet "Strahlenpass" für Haushalte...
Mit einer grotesk anmutenden Aktion macht der Landesverband Bremen des "Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland" (BUND) auf sich aufmerksam: Er bietet einen "Strahlenpass" an, den Bürger erwerben können, die in ihrem Haushalt weitgehend auf den Betrieb von Geräten verzichten, die elektromagnetische Felder erzeugen.
Der BUND Bremen begründet die Einführung seines "Strahlenpasses" unter anderem mit einer (wissenschaftlich unhaltbaren) Behauptung aus einem BUND-Positionspapier. Darin heißt es: "Die Gesundheit der Menschen nimmt Schaden durch flächendeckende unnatürliche Strahlung mit einer bisher nicht aufgetretenen Strahlungsdichte. Kurz- und langfristige Schäden sind absehbar..."
Nach den Vorstellungen des BUND Bremen sollen "Strahlenpass"-Besitzer auf den Betrieb folgender Geräte weitgehend verzichten: Handy/UMTS, DECT-Telefone, W-LAN, Energiesparlampen, "Walkie-Talkies", Mikrowellen, Halogenlampen mit Trafo, geschaltete Netzteile und kabellose Babyphone.
Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es trotz jahrzehntelanger Forschung keine belastbaren Beweise für gesundheitliche Schädigungen durch elektromagnetische Felder unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte.
Kritiker vermuten, dass der "Strahlenpass" des BUND Bremen eher eine weitere willkommene Einnahmequelle für sogenannte "Baubiologen" darstellen könnte. So wird Interessenten, die einen solchen "Strahlenpass" erwerben wollen, gegen eine Spende von 50 Euro eine messtechnische Untersuchung des Schlaf- und Arbeitsplatzes angeboten. Zur "genauen Abklärung der Verhältnisse" - so der BUND Bremen - könne anschließend "auch ein Baubiologe (gegen Berechnung) bestellt werden".
Die Bezeichnung "Baubiologe" ist in Deutschland nicht geschützt. Baubiologen dürften - neben den Anbietern von "Messgeräten", Abschirmmaterialien und dubiosen "Entstörgeräten" - mit zu den größten finanziellen Nutznießern der von interessierter Seite am Laufen gehaltenen "Elektrosmog"-Diskussion zählen.
Der "Strahlenpass" des BUND Bremen hat nichts mit dem amtlichen Strahlenpass zu tun, den Personen mit sich führen müssen, die beruflich ionisierender Strahlung (z.B. Röntgenstrahlung) ausgesetzt sind.
Quelle: FM - Das Funkmagazin
Eingespielt: 13.11.2011
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Schweiz lenkt ein: 80-Kanal-Geräte weiterhin zulässig
Das ging ja schnell: Das Schweizer "Bundesamt für Kommunikation" (BAKOM) hat der Firma Alan Electronics mitgeteilt, dass ihre neuen CB-Funkgeräte "AE 6790" und "AE 6891" nun doch in der Schweiz betrieben werden dürfen.
Erst im vergangenen Monat hatte das BAKOM die Firma Alan darüber informiert, dass die besagten CB-Funkgeräte wegen der Umschaltmöglichkeit auf die deutschen Kanäle 41 bis 80 und die britischen "UK-Kanäle" nicht dem schweizerischen Frequenzzuweisungsplan entsprechen würden und deshalb der Betrieb der Geräte in der Schweiz nicht zulässig sei (das Funkmagazin berichtete).
Nach Intervention von Alan lenkte das BAKOM ein und hob die ablehnenden Bescheide auf. Geräte mit Umschaltmöglichkeit auf deutsche bzw. britische Sonderkanäle dürfen also auch weiterhin in der Schweiz betrieben werden. Der Hersteller muss jedoch deutlich darauf hinweisen, dass in der Schweiz nur die dort zugelassenen Frequenzen benutzt werden dürfen.
Auch die Schweizer CB-Vereinigung SCBO hatte sich nach Bekanntwerden des vermeintlichen Betriebsverbots für Multinorm-CB-Funkgeräte sofort mit dem BAKOM in Verbindung gesetzt. Das BAKOM teilte der SCBO daraufhin mit, dass die Schreiben an die Firma Alan, aus denen ein solches Betriebsverbot hervorging, "aus Versehen" verschickt worden seien. Die Behörde entschuldigte sich für die Verwirrung, die dadurch ausgelöst wurde.
Quelle: FM - Das Funkmagazin
Eingespielt: 09.11.2011
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"Funkempfang.de" künftig nicht mehr als PDF-Magazin...
Die Zeitschrift "Funkempfang.de" wird künftig nicht mehr in der bisherigen Form als PDF-Magazin erscheinen.
Die Zeitschrift war zuletzt als sog. "ePaper" zum Preis von 1 Euro zum Download angeboten worden. Wie der Herausgeber der Zeitschrift, der Journalist Dieter Hurcks, jetzt mitteilte, reichte die Anzahl der bezahlten Downloads jedoch bei weitem nicht zur Kostendeckung aus. Dieter Hurcks sprach in diesem Zusammenhang von einer "Geiz ist geil"-Mentalität, durch die auch schon viele kleine Fachhändler vor Ort ausgestorben seien. An mangelndem Interesse kann es nicht gelegen haben: Die kostenlose Leseprobe wurde nach Angaben von Dieter Hurcks in den vergangenen drei Monaten ca. 11.500mal heruntergeladen...
Die Homepage "Funkempfang.de" bleibt unverändert bestehen und Dieter Hurcks wird dort auch weiterhin Testberichte und aktuelle Informationen aus der Funk-Szene veröffentlichen. Interessenten können sich per E-Mail benachrichtigen lassen, sobald dort ein neuer Testbericht erschienen ist.
"Funkempfang.de" ist der Nachfolger der Zeitschrift "Radio-Scanner", die von April 1996 bis Dezember 2004 ebenfalls von Dieter Hurcks herausgegeben wurde.
Quelle: FM - Das Funkmagazin
Eingespielt: 09.11.2011